Eine Eigentümergemeinschaft muss per Gesetz einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung abhalten. Doch wie ist das genau, wenn eine Eigentümerversammlung ohne Verwalter einberufen wird? Wir klären dies für Sie auf!
In welchen Abständen muss eine Eigentümerversammlung abgehalten werden?
Per WEG (Wohnungseigentumsgesetz) muss mindestens einmal pro Kalenderjahr eine Eigentümerversammlung abgehalten werden. Diese wird üblicherweise vom Verwalter einberufen und geleitet. Doch wenn eine Gemeinschaft keinen Verwalter hat, dann kann eine Eigentümerversammlung auch ohne Verwalter stattfinden. Die WEG-Eigentümerversammlung ohne Verwalter wird dann gemeinschaftlich von den Eigentümern geführt und ist genauso rechtsgültig wie eine, von einem professionellen Hausverwalter durchgeführte.
Welche Aufgaben hat der Verwalter bei der Eigentümerversammlung?
Der Verwalter leitet die Versammlung nicht nur, sondern führt auch Protokoll. Wenn bei einer Eigentümerversammlung kein Verwalter anwesend ist, dann muss sich einer der Eigentümer als Schrift- und Wortführer herauskristallisieren, um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten. Meist übernimmt der Beirat eine dieser Aufgaben. Wenn Sie jedoch eine Eigentümerversammlung ohne Verwalter und Beirat einberufen, dann muss sich tatsächlich ein Freiwilliger finden, der diese Aufgaben übernimmt.
Generell gilt also, dass eine Eigentümerversammlung auch ohne Verwalter möglich ist. Dennoch sollten vorab Beschlussvorschläge für die Eigentümerversammlung an die Miteigentümer übermittelt werden, um etwaige Diskussionen bei der Versammlung zu kürzen. Eine Anwesenheitspflicht bei der Versammlung gibt es nicht, dennoch sollten Sie daran teilnehmen, um Ihre Interessen zu vertreten.
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