Gerade neue Eigentümer von Eigentumswohnungen sind sich unsicher, welche Rechten und Pflichten sie mit dem Erwerb eingehen. Eine der häufigsten Fragen lautet, ob es bei der Eigentümerversammlung eine Anwesenheitspflicht gibt? Wie wird verfahren, wenn man nicht an der Versammlung teilnehmen kann? All das klären wir hier für Sie.
Was ist eine Eigentümerversammlung überhaupt?
Einmal jährlich muss per WEG-Recht eine Eigentümerversammlung stattfinden. Hier werden sämtliche Aspekte, welche für das gemeinschaftlich genutzte Eigentum von Relevanz sind, besprochen. Themen sind also unter anderem etwaige Sanierungsmaßnahmen sowie die gemeinschaftliche Hausordnung.
Bei kleineren Gemeinschaften kann eine Eigentümerversammlung auch ohne offiziellen Verwalter ablaufen – nämlich dann, wenn die Eigentümer selbst verwalten. Eine solche Versammlung findet bei kleinen Gemeinschaften meist im Objekt selbst oder direkt beim Verwalter statt, bei größeren Gemeinschaften wird ein externer Saal angemietet.
Warum die Eigentümerversammlung auch ohne Anwesenheitspflicht sinnvoll ist
Im Grunde sind alle Eigentümer zur Eigentümerversammlung eingeladen. Eine Anwesenheitspflicht bei der Eigentümerversammlung gibt es jedoch nicht. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie teilnehmen möchten oder lieber nicht.
Trotz dessen, dass bei Eigentümerversammlungen keine Anwesenheitspflicht herrscht, sollten Sie oder eine Bevollmächtigte Person daran teilnehmen, um Ihre Meinung kundzutun. Denn gefasste Beschlüsse können nicht zurückgenommen werden. Neben den Eigentümern nimmt auch der Verwalter an der Versammlung teil. Dieser leitet und führt die Eigentümerversammlung.
Genug Stress mit der Gemeinschaft
Da Sie als Vermieter bereits genügend Stress und Aufwand mit der Eigentümergemeinschaft und entsprechenden Versammlungen haben, sollten Sie sich im Hinblick auf Ihre Eigentumswohnung Entlastung suchen. upmin übernimmt sämtliche Services rund um die Mietverwaltung und stellt Ihre Mieter mehr als zufrieden. Wir übernehmen beispielsweise die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen sowie die Überprüfung von Mieteingängen.
Auch eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen wir unkompliziert und problemlos für Sie, wenn Sie das Buchhaltungspaket buchen. Darüber hinaus kümmern wir uns um etwaige Neuvermietungen und sorgen für geregelte Mietwechsel anhand professioneller Wohnungsabnahmeprotokolle. Testen Sie unseren Service doch gleich selbst und lassen Sie sich von uns überzeugen – holen Sie sich ein Stück Ihrer Freizeit zurück!