Braucht die Eigentümergemeinschaft einen Verwalter?

 

Gemäß Wohnungseigentumsgesetz ist es zwingend erforderlich, dass eine Eigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellt. Dieser kann wahlweise ein externer Verwalter oder einer der Eigentümer sein. Um Konflikte zu vermeiden, ist es jedoch empfehlenswert, einen externen Verwalter zu beauftragen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Wahl eines Verwalters für die Eigentümergemeinschaft achten müssen.

Was macht der Verwalter der Eigentümergemeinschaft?

Ein Verwalter für eine Eigentümergemeinschaft, oder auch WEG-Verwalter genannt, kümmert sich ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum einer Immobilie, nicht um die Vermietung der Wohnungen. Zum Gemeinschaftseigentum zählen alle Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, wie beispielsweise der Flur.

Darüber hinaus hat der Verwalter einer Eigentümergemeinschaft die Pflicht, eine jährliche Hausgeldabrechnung nebst Wirtschaftsplan zu erstellen. Zusätzlich dazu zählt auch die Einberufung einer Eigentümerversammlung pro Jahr zu den Pflichten der Hausverwaltung.

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Generell lässt sich also festhalten, dass die Eigentümergemeinschaft den Verwalter für sämtliche Dinge benötigt, bei denen die Wünsche vieler Eigentümer unter einen Hut gebracht werden müssen.

Während es bis ins Jahr 2020 einen eigenen Paragraphen im WEG-Gesetz darüber gab, welche Pflichten die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft besitzt, gibt es diesen Paragraphen seit der WEG-Novellierung nicht mehr. Nun haben die Verwaltungen freie Handhabe dabei, welche Aufgaben sie in ihren Leistungskatalog aufnehmen. Entsprechend ist es deutlich schwieriger geworden, Angebote von unterschiedlichen Verwaltern, beispielsweise für den Verwalterwechsel in der Eigentümergemeinschaft, zu vergleichen.

Was kostet die WEG-Verwaltung?

Kostentechnisch liegen die meisten Verwaltungen zwischen 20 und 40 Euro monatlich pro Einheit. Natürlich ist dies unter anderem regionsabhängig, da die Preise beispielsweise in Ostdeutschland geringer sind als in München und Hamburg. Online-Anbieter sind dagegen meist günstiger und bieten darüber hinaus einen besseren Service. 

Alternativen für Sie als Eigentümer

Wenn Sie als Eigentümer mit dem Gedanken spielen, auch Ihre Wohnung verwalten zu lassen, dann müssen Sie auf eine Sondereigentumsverwaltung ausweichen. Während der WEG-Verwalter für die gesamte Eigentümergemeinschaft als Verwalter tätig ist, kümmert sich der SE-Verwalter nur um Ihren alleinigen Besitz.

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