Die Eigentümergemeinschaft im Haus – wer gehört eigentlich dazu?

 

Das Thema der Eigentümergemeinschaft ist besonders für Vermieter einer Eigentumswohnung interessant. Doch wofür gibt es diese Eigentümergemeinschaft eines Hauses eigentlich? Wer gehört alles dazu und vor allem: Welche Entscheidungen darf die Eigentümergemeinschaft treffen?

Was ist die Eigentümergemeinschaft eines Hauses?

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Die Eigentümergemeinschaft ist – wie es der Name bereits vermuten lässt – eine Gemeinschaft von Eigentümern eines bestimmten Wohnhauses. Jedes, nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteiltes, Mehrfamilienhaus hat auch eine Eigentümergemeinschaft. Die Eigentümergemeinschaft ist allerdings ausschließlich für das gemeinschaftlich genutzte Eigentum und nicht für das Sondereigentum zuständig. Wenn Sie sich nicht selbst um Ihr Sondereigentum kümmern möchten, upmin hilft Ihnen dabei. Wir übernehmen beispielsweise die komplette Buchhaltung samt Nebenkostenabrechnung für Sie – und prüfen in diesem Zuge natürlich auch die Abrechnung der WEG-Verwaltung. 

Wofür existiert die Eigentümergemeinschaft im Haus?

Die Eigentümergemeinschaft eines Hauses fungiert als Zusammenschluss der Eigentümer als verwaltendes Organ – meist wird die Verwaltung jedoch an einen professionellen Verwalter übergeben. Dennoch muss der Verwalter sich dem Willen der Eigentümergemeinschaft eines Hauses beugen. In mindestens einmal jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen, welche im WEG-Recht, dem Gesetz der Eigentümergemeinschaft, geregelt sind, werden die übers Jahr angefallenen Aspekte besprochen. Hier kann es sich beispielsweise um die Buchhaltung der Eigentümergemeinschaft oder um ein Hauskonto drehen.

Die Eigentümergemeinschaft des Hauses sollte sich möglichst einstimmig einig sein, um etwaige Beschlüsse zu fassen. Vor allem bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Eigentümergemeinschaft kommt es jedoch häufig zu Uneinigkeit untereinander. 

Nicht nur bei Mehrfamilienhäusern kann es eine Eigentümergemeinschaft geben, sondern auch bei Einfamilienhäusern. Häufig tritt dies bei Neubausiedlungen auf – die sogenannte Eigentümergemeinschaft bei Reihenhäusern hat dieselben Befugnisse, wie eine Eigentümergemeinschaft für ein Mehrfamilienhaus.

Welche Entscheidungen können durch die Eigentümergemeinschaft eines Hauses getroffen werden?

Bei den bereits angesprochenen Eigentümerversammlungen kann so gut wie jeder Punkt angesprochen werden. In jedem Fall ist der Wirtschaftsplan des WEG-Verwalters ein Punkt auf der Agenda. Häufig werden auch die Hausordnung oder die vergangene Abrechnung besprochen. Auch die Frage, ob ein Balkon Sondereigentum ist, oder zum Gemeinschaftseigentum zählt, wird häufig in den Versammlungen diskutiert.

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Alles, was jedoch mit Ihrer Wohnung bzw. dem Inneren der Wohnung zu tun hat, ist Ihr Sondereigentum und wird dementsprechend in den Eigentümerversammlungen nicht diskutier. Denn dafür sind Sie allein zuständig und nicht die Eigentümergemeinschaft des Hauses. 

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