Dachsanierung: Für das Gemeinschaftseigentum sind alle Eigentümer verantwortlich. Richtig?

 

Sind Sie auch der Meinung, die Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung könnte deutlich unkomplizierter sein? Mit upmin haben Sie die Lösung für ein entspanntes Leben als Eigentümer und Vermieter gefunden! Denn wir übernehmen sogar die Kommunikation mit Hausverwalter und Mieter, wenn eine Dachsanierung des Gemeinschaftseigentums ansteht. 

Dachsanierung: Als Gemeinschaftseigentum Aufgabe des Verwalters?

Grundsätzlich: ja! Das Dach ist ein tragendes Bauteil, architektonisches Element und Schutz des Gebäudes und damit regelmäßig Teil des Gemeinschaftseigentums, das von der Eigentümergemeinschaft bzw. dem bestellen WEG-Verwalter verwaltet wird. Das bedeutet, dass auch der WEG-Verwalter die Dachsanierung für das Gemeinschaftseigentum zu beauftragen und organisieren hat. Aber auch im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen. 

Wann ist das Dach Sondereigentum?

Dach und Dachsanierung sind Gemeinschaftseigentum bzw. im Aufgabenbereich des WEG-Verwalters. Das Dach kann nur in Form einer Dachterrasse – und dann auch nur der Terrassenraum und Bodenbelag – oder eines Dachbodens durch Teilungserklärung zum Sondereigentum umgeschrieben werden. Nach § 5 WEG bleiben konstruktive Teile Gemeinschaftseigentum – sofern dies durch Teilungserklärung nicht anderweitig bestimmt wird. In diesem Falle obliegt die Dachsanierung dieser Teile als Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft. Gehören auch die tragenden Bestandteile der Dachterrasse zum Sondereigentum, ist die Dachsanierung nicht im Rahmen des Gemeinschaftseigentums von allen Eigentümern zu tragen. 

Mehr über das Sondereigentum “Dachterrasse” lesen Sie hier

Dach ist Gemeinschaftseigentum: Ist eine Dachsanierung durch mich zulässig?

Ist das Dach Gemeinschaftseigentum, undicht und Sie als Besitzer der Dachgeschosswohnung sind unmittelbar davon betroffen, können Sie wie folgt handeln:

Melden Sie der Eigentümergemeinschaft bzw. dem Hausverwalter den möglichen Schaden im Dach (Dachziegel, Teerpappe). Pflichtgerecht muss sich die Eigentümergemeinschaft bzw. der Hausverwalter um die Beseitigung des Schadens am Gemeinschaftseigentum kümmern. Wird dieser Pflicht nicht nachgegangen, besteht Ihrerseits die Möglichkeit zur Schadensbeseitigung durch selbst beauftragte Firmen sowie das Recht auf Schadensersatz.

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Als Ihr Sondereigentumsverwalter sind wir für Sie in der Verantwortung, den Schaden beim WEG-Verwalter zu melden und das weitere Vorgehen mit diesem abzusprechen. Selbstverständlich begleiten wir den gesamten Prozess bis hin zur Abnahme der Sanierung.

Hinweis: Ansprüche auf Schadensersatz können Sie als Besitzer von Sondereigentum nur gegen den Verantwortlichen für das Gemeinschaftseigentum erheben. Ist der Hausverwalter mit der Dachsanierung des Gemeinschaftseigentums beauftragt, und vernachlässigt er diese Pflicht, kann auch nur er für Schäden haftbar gemacht werden. Schadensersatzansprüche können jedoch nur bei schuldhaftem Verhalten geltend gemacht werden.

Dachsanierung: Für Gemeinschaftseigentum zahlen immer alle Eigentümer?

Wenngleich das Dach zum Gemeinschaftseigentum gehört, kann die Eigentümergemeinschaft per Beschluss die Kostenverteilung für die Dachsanierung am Gemeinschaftseigentum ändern – und auf einzelne Eigentümer übertragen. Das wäre beispielsweise denkbar, wenn das zu sanierende Dach nur einen Teil des Gebäudes und damit nicht alle Eigentümer betrifft. 

Es ist also wichtig, immer die Teilungserklärung zu prüfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie nicht unberechtigt die Kosten für die Dachsanierung allein tragen. Haben Sie Fragen, können Sie sich gern jederzeit an uns wenden.

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Mit upmin durchblicken Sie das Eigentumswirrwarr!

Die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist in Bezug auf das Dach – und andere Bereiche des Gebäudes – ein häufiger Streitpunkt. So kann beispielsweise ein Garten oder ein Hof zum Sondereigentum der Wohnung gehören, darüber befindliche Dächer gelten jedoch als konstruktive Bestandteile und sind somit Gemeinschaftseigentum. 

Wenn Sie als Eigentümer schon längst den Überblick verloren haben oder Ihnen gar die Muße und Zeit fehlt, sich mit diesen Belangen zu befassen, ist es besser einen verlässlichen Partner an der Seite zu wissen, der sich für Sie um alles kümmert. Sofern die Dachsanierung am Gemeinschaftseigentum vorgenommen werden soll, übernehmen wir die Kommunikation mit dem WEG-Verwalter. Fällt sie durch Teilungserklärung in Ihren Aufgabenbereich, beauftragen wir regelmäßig die Instandhaltung und -setzung. 

Der Verwalter hat die Dachsanierung am Gemeinschaftseigentum nicht rechtzeitig beauftragt oder vernachlässigt und in Folge dessen sind Ihnen Schäden an Ihrem Sondereigentum entstanden? Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem Verwalter und anderen Beteiligten. 

Eigentlich wünschen Sie sich noch mehr Unterstützung? Im Rahmen der SE-Verwaltung übernehmen wir die Buchhaltung, Kommunikation mit Handwerkern und Mietern und helfen optional auch bei der Vermietung – inklusive Exposé-Erstellung, Vermarktung, Bonitätsprüfung, Vertragsgestaltung und Wohnungsübergabe. 

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