Was ist die Betriebskostenverordnung – Und wozu brauchen Sie sie überhaupt?

 

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist gerade im Hinblick auf ein Vermietungsobjekt enorm wichtig. Was genau in der Betriebskostenverordnung steht und wofür Sie sie gebrauchen können, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. 

Was ist die Betriebskostenverordnung eigentlich?

Für die Bewirtschaftung einer Immobilie fallen diverse Kosten an – auch Nebenkosten bzw. Betriebskosten genannt. Aber nicht alle diese Kosten müssen vom Eigentümer (allein) getragen werden. Damit keine Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter entstehen, gibt es die Betriebskostenverordnung. Diese legt fest, welche Betriebskosten Sie als Vermieter auf Ihre Mieter umlegen dürfen und welche Sie selbst zahlen müssen. 

Die Betriebskostenverordnung wird regelmäßig angepasst

Die Betriebskostenverordnung wird in regelmäßigen Abständen auf Gültigkeit überprüft und bei Bedarf angepasst. Somit wird sichergestellt, dass immer die aktuelle Fassung genutzt wird. 

Welche umlegbaren Betriebskosten werden in der aktuellen Betriebskostenverordnung genannt?

Die BetrKV weist unter anderem die folgenden Betriebskosten aus:

  • Wasser- und Abwassergebühren
  • Grundsteuer
  • Heizungs- und Warmwasserkosten
  • Straßenreinigung und Müllgebühren
  • Allgemeinstrom
  • Versicherungen
  • Gartenpflege und Hausmeister

Die Betriebskostenverordnung im Mietvertrag

Zahlreiche Standardmietverträge verweisen auf die Betriebskostenverordnung, genauer gesagt auf Paragraph 2 der Verordnung. Und das ist auch gut so. Denn in der jährlichen Betriebskostenabrechnung (auch Nebenkostenabrechnung genannt) dürfen nur diejenigen Betriebskosten mit dem Mieter abgerechnet werden, die explizit im Mietvertrag genannt sind. Werden hier mögliche abrechenbare Kosten vergessen, bleiben Sie auf den Ausgaben sitzen.

Der §2 der BetrKV definiert alle tendenziell anfallenden Betriebskosten, die auf Ihre Mieter umgelegt werden dürfen. Verweist der Mietvertrag darauf, stellen Sie sicher, dass Sie alle möglichen Kosten abrechnen können. Auch dann, wenn eine neue Regelung in der Betriebskostenverordnung in Kraft tritt.

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Wir als Ihre zuverlässige Hausverwaltung für Sondereigentum und Miethäuser achten penibel darauf, dass die Mietverträge korrekt und zu Ihren Gunsten formuliert sind. Auch die Erstellung der Nebenkostenabrechnung auf dieser Grundlage ist Teil unseres Services. Sie haben einen alten Mietvertrag, in dem die Betriebskostenverordnung nicht angegeben ist? Wir kümmern uns darum, dass die Verträge möglichst schnell aktualisiert werden.

Eine gute Hausverwaltung kennt die BetrKV

Da die Nebenkostenabrechnung durch die Hausverwaltung zu den wohl wichtigsten Aufgaben zählt, sollte eine gute Hausverwaltung auch mit der Betriebskostenverordnung vertraut sein. Diese gibt die relevantesten Informationen rund um das Thema Betriebskostenabrechnung an, weshalb gute Kenntnis unabdingbar ist. Weitere relevante Aufgaben einer Hausverwaltung sind zum Beispiel die Prüfung der Mieteingänge, das Abschließen von Mietverträgen, das Ausstellen einer Vermieterbescheinigung sowie die regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung der Immobilie. 

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Die Betriebskostenverordnung schafft Klarheit

Die Betriebskostenverordnung sorgt nicht nur dafür, dass die Betriebskosten zwischen Mieter und Vermieter ordentlich abgerechnet werden können, sie schafft auch Klarheit. Oftmals gibt es Kosten, die nicht wirklich zuordenbar sind. Die BetrKV gibt dann Auskunft, ob und in welcher Form die angefallenen Kosten als Betriebskosten gelten und ob diese entsprechend mit dem Mieter abgerechnet werden dürfen oder nicht. Ein Mietvertrag, der auf die BetrKV hinweist, ist gut aufgestellt und schützt Sie vor etwaigen Regressansprüchen durch Angabe falscher Betriebskosten. 

Damit Sie sich nicht selbst um die Betriebskosten und die entsprechend zugehörige Verordnung kümmern müssen, sollten Sie sich auf eine kompetente und deutschlandweit agierende Hausverwaltung verlassen. upmin ist Ihr idealer Ansprechpartner, wenn Sie nach einer zuverlässigen und kompetenten Hausverwaltung suchen. Ihre Immobilie ist bei uns in den besten Händen.

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