Der Aufgabenbereich eines Hausverwalters ist vielfältig und variiert je nach Leistungskatalog. Welche Aufgaben eine Hausverwaltung immer übernehmen sollte, ob es gesetzliche Regelungen gibt, und welche Leistungen wir Ihnen konkret anbieten, erfahren Sie hier.
Keine gesetzliche Regelung der Aufgaben eines Hausverwalters
Während es bis ins Jahr 2020 eine gesetzliche Regelung der (Mindest-)Aufgaben für WEG-Hausverwaltungen gab, wurden die entsprechenden Paragraphen des WEG-Rechts ersatzlos gestrichen. Mittlerweile gibt es also entsprechend keinen öffentlich einsehbaren Leistungskatalog mehr, an dem Sie sich orientieren können. Hilfsweise können Sie natürlich die gestrichenen Paragraphen 27 und 28 des WEG heranziehen, um eine Vergleichbarkeit zu erhalten.
Auch die Sondereigentumsverwaltung ist nicht gesetzlich geregelt. Entsprechend können Sie hier mit dem Verwalter frei entscheiden, welche Aspekte Sie als Aufgaben und Pflichten des Hausverwalters heranziehen möchten.
Gängigste Aufgaben einer Hausverwaltung
Zunächst muss hier zwischen dem WEG-Verwalter und dem Verwalter für Sondereigentum (SE) und Mietshäusern unterschieden werden. Die Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat zunächst die zentrale Aufgabe die Interessen aller Eigentümer zu bündeln. Außerdem sorgt er für die Bewirtschaftung der Anlage und die Durchsetzung der Hausordnung.
- Abrechnung der Nebenkosten
- Erstellung eines Wirtschaftsplans
- Koordinierung von Instandhaltungsmaßnahmen
- Einberufung einer Eigentümerversammlung
Der SE- beziehungsweise der Mietverwalter hingegen kümmert sich um die Interessen eines einzigen Eigentümers, entweder innerhalb einer WEG oder als alleiniger Besitzer eines Mietshauses. Daher sind Angelegenheiten der Mieter auch ein zentraler Aspekt des Leistungsspektrums, wie zum Beispiel die Wohnungsübergabe und die Erstellung des entsprechend zugehörigen Wohnungsübergabeprotokolls sowie die generelle Mieterbetreuung.
Darüber hinaus ist eine Hausverwaltung für die Nebenkostenabrechnung an die Mieter zuständig. Hierbei müssen die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Frist und der Umlegbarkeit einzelner Positionen berücksichtigt werden. Diese sind in der Betriebskostenverordnung definiert.
Eine Sondereigentumsverwaltung oder Mietverwaltung, sollte die folgenden Leistungen anbieten:
- Neuvermietung
- Betriebskostenabrechnung
- Kontaktperson für Mieter
- Regelmäßige Anpassung der Miete, sofern mietvertraglich nicht festgelegt
- Auszahlung der Kaution bei Wohnungsübergabe
Die persönliche Kompetenz ist elementar
Bei der Suche nach einer Hausverwaltung, die die festgesetzten Aufgaben kompetent umsetzt, sollten Sie sich unbedingt auf Profis verlassen. Diese haben die nötige Expertise und das entsprechende Know-How, um Ihnen ein sorgenfreies Leben als Vermieter zu bescheren. Egal ob es sich um eine Vermieterbescheinigung oder um einen tropfenden Wasserhahn handelt – die Hausverwaltung sollte für Sie in die Bresche springen. upmin kümmert sich um sämtliche Aufgaben rund um Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Mietshaus und sorgt dafür, dass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.
Was bietet Ihnen upmin als Ihre Hausverwaltung?
Wir verstehen uns als Dienstleister, der seinen Kunden umfangreiche Leistungen in einfachen Paketen anbieten möchten. Daher unterscheiden wir unseren Leistungskatalog nicht nach SE- oder Mietverwaltung und auch nicht nach Region. Sie haben die Wahl zwischen drei Paketen:
1. Buchhaltung
Wir kümmern uns für Sie um Ihre Finanzen. Dabei sind u.a. folgende Aspekte abgedeckt:
- Mieteingangskontrolle
- Kautionsmanagement
- Mahnwesen
- Betriebskostenabrechnung
2. Verwaltungspaket
Wir kümmern uns um komplett um die Verwaltung Ihrer Immobilie. Das Buchhaltungspaket ist dabei schon inklusive:
- Mieterkommunikation
- Instandhaltung/-setzung
- Handwerkerkommunikation
- WEG Kommunikation
- Mietvertragsüberwachung
3. Vermietungspaket
Dieses Paket buchen Sie nur, wenn Sie einen neuen Mieter brauchen. Es kann zusätzlich zu einem der anderen beiden Pakete gebucht werden oder separat:
- Exposéerstellung
- Vermarktung auf gängigen Portalen
- Durchführung von Besichtigungen
- Bonitätsprüfung
- Erstellung Mietvertrag
- Abnahme und Übergabe des Objekts
Sie möchten Ihre Immobilien zukünftig von Profis verwalten lassen? Dann kommen Sie gerne zeitnah auf uns zu, damit wir Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch nebst Angebot erstellen können. upmin ist Ihr Spezialist in Sachen Hausverwaltung.