Aufgaben der Hausverwaltung einer WEG

 

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Dezember 2020 sind die Aufgaben der Hausverwaltung einer WEG nicht mehr gesetzlich vorgegeben. Dennoch ist die Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet, einen Verwalter mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu betreuen. Was das bedeutet und was upmin für Sie erledigt, erfahren Sie hier. 

Welche Aufgaben übernimmt die Hausverwaltung einer WEG normalerweise?

Während SE- oder Mietverwaltungen wie upmin Sondereigentum und Mietshäuser betreuen, die nur einem Eigentümer allein gehören, kümmert sich die WEG-Verwaltung um das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. 

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Konkret können die Aufgaben des Verwalters einer WEG in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Rechtlich/organisatorisch: Bei den rechtlich-organisatorischen Aufgaben der Hausverwaltung nach WEG (in diesem Fall: Wohneigentumsgesetz) steht der Verwalter unter anderem in der Pflicht, eine jährliche Eigentümerversammlung einzuberufen, zu leiten und die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft anschließend umzusetzen. In diesem Zuge hat er auch eine beratende Funktion inne, nimmt Willenserklärungen entgegen und gestaltet bzw. kontrolliert die Verträge der WEG. Bezogen auf das Wohnobjekt an sich übernimmt die Hausverwaltung auch die Vertragsschließung mit Gas- oder Öllieferanten, Hausmeistern, Reinigungskräften etc. und trägt Sorge für die Einhaltung der Hausordnung.
  • Technisch: Aus technischer Perspektive umfassen die Aufgaben des Verwalters einer WEG die bauliche Betreuung und damit zusammenhängend die Maßnahmen zur Instandhaltung und zur Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum.
  • Finanziell: Den finanziellen Aufgaben der Hausverwaltung nach WEG kommt eine große Gewichtung zu. Sie beinhalten sowohl die Berechnung der Jahresabrechnung für alle WEG-Mitglieder als auch die Aufstellung eines Wirtschaftsplans für das Folgejahr – unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Eigentümerversammlung. Auch Instandhaltungsrücklagen müssen vonseiten der Hausverwaltung betreut werden.

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Kosten für eine Hausverwaltung 

Welche Aufgaben einer Hausverwaltung für die WEG zukommen, ist maßgeblich durch den Verwaltervertrag geregelt. Da es keine einheitliche Regelung gibt, können auch die können die Preise für die Verwaltung stark variieren. 

Unter anderem sind die Kosten von folgenden Faktoren abhängig:

  • Anzahl der Einheiten: Je größer die Zahl der Wohnungen im Gebäude ist, desto günstiger sind die monatlichen Kosten pro Einheit.
  • Zustand der Immobilie: Hier gilt: Ein guter Zustand bedeutet weniger (Sanierungs-)Arbeit und somit weniger Aufwand. Das wiederum bedeutet weniger Kosten für Sie.
  • Lage der Immobilie: Auch heute noch sind die Preise hinsichtlich der Lage der Immobilie im Osten sowie auf dem Land günstiger, als dies für Städte oder den Süden des Landes gilt.
  • Klientel: Hat ein Verwalter durch die Mieter des WEG-Objektes einen hohen Mehraufwand durch Beschwerden oder gar Polizeieinsätze, oder ist das Treppenhaus durch Missachtung der Hausordnung verwüstet, schlägt sich dies auf den Preis der Verwaltung nieder.
  • Sonderleistungen: Außerordentliche Eigentümerversammlungen, ein bereits beschriebener Mehraufwand in Mietangelegenheiten, aber auch technisch komplexe Sanierungen, die einen Preis von 5000 Euro übersteigen, können vom Verwalter als Sonderleistungen verbucht werden.

Wichtig ist, dass Sie bei der Wahl der richtigen Hausverwaltung genau beachten, welches Preis-Leistungs-Verhältnis Ihnen angeboten wird.

Welche Aufgaben übernimmt upmin für Sie?

Neben dem WEG-Verwalter können Sie einen Sondereigentumsverwalter beauftragen, der Ihnen nicht nur hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums, sondern auch Ihrer Mieter den Rücken freihält. Bei upmin gilt: Transparenz von Anfang an und damit keine versteckten Kosten.

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